Eine VKH Überprüfung hat ergeben, dass nun nicht unbeachtliche Raten von 280 EUR zu zahlen sind. Der Betroffene wurde angehört und teilt nun mit, das er Raten in Höhe von150 EUR zahlen möchte. Weitere Belastungen wurden nicht geltend gemacht.
Kann man einfach die geringeren Raten festsetzen,weil er diese zahlt und dann länger zahlt?