Hallo zusammen ich hätte eine allgemeine Frage, wie es bei euch gehandhabt wird
Wir versenden sehr viel über beA, auch PKH-Erstattungsanträge usw. und auch Anträge auf Erstattung der BerH. Da wird dann der Beratungshilfeschein elektronisch beigefügt.
Es gibt ja den Beschluß des OLG Saarbrücken, wonach eine elektronische Übersendung ausreicht (OLG Saarbrücken, 16.12.2o19, 9 W 30/19).
Wie wird das bei euch gehandhabt? Akzeptiert ihr das oder mußt der Schein doch im Original vorgelegt werden?
Danke schon mal für die Info