In der Tat, beim BVerfG gilt 2G+ und hier traut man sich noch nicht einmal 3G (!) für Besucher, Publikum und Antragsteller einzuführen.
Man bekommt vor lauter Kopfschütteln orthopädische Probleme.
Na, da möchte ich aber gern einen Strafrichter sehen, der 2G+ von allen Verfahrensbeteiligten verlangt und dann ist der Beschuldigte nicht geimpft.
3G halte ich ja noch für durchsetzbar, aber 2G (ob nun mit oder ohne +) dürfte selbst bei einer allgemeinen Impfpflicht für ein Amtsgericht nicht tragbar sein. Selbst wenn man auf Videoverhandlungen umsteigt, soweit das möglich/erlaubt ist...
Bringt mich zu einer Zwischenfrage: kann man bei einem Vorführbefehl auch eine Zwangstestung anordnen?