Höhergruppierung E9

  • Aufgrund des fehlenden Abstandes zwischen den Laufbahnen sehe ich zudem Probleme bei der Nachwuchsgewinnung im Rechtspflegerbereich bzw. gehobenen Dienst. Denn der finanzielle Anreiz für das Studium ist dadurch geringer.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Aufgrund des fehlenden Abstandes zwischen den Laufbahnen sehe ich zudem Probleme bei der Nachwuchsgewinnung im Rechtspflegerbereich bzw. gehobenen Dienst. Denn der finanzielle Anreiz für das Studium ist dadurch geringer.

    Genau, unsere Probleme mit der Nachwuchsgewinnung liegen bestimmt daran, dass Angestellte bei uns zu viel verdienen!

    Deshalb werden wir auch bei unseren Ausschreibungen für Justizangestellte mit Bewerbungen überhäuft und suchen überhaupt nicht auch in diesem Bereich (mittlerweile schon teilweise recht verzweifelt) dringend Personal.

  • Aufgrund des fehlenden Abstandes zwischen den Laufbahnen sehe ich zudem Probleme bei der Nachwuchsgewinnung im Rechtspflegerbereich bzw. gehobenen Dienst. Denn der finanzielle Anreiz für das Studium ist dadurch geringer.

    Genau, unsere Probleme mit der Nachwuchsgewinnung liegen bestimmt daran, dass Angestellte bei uns zu viel verdienen!

    Deshalb werden wir auch bei unseren Ausschreibungen für Justizangestellte mit Bewerbungen überhäuft und suchen überhaupt nicht auch in diesem Bereich (mittlerweile schon teilweise recht verzweifelt) dringend Personal.

    Die Probleme, die wir mit der Nachwuchsgewinnung im mD JETZT haben, hängen auch mit dem Gehalt zusammen, dass die Angestellten JETZT verdienen. Mit der Anhebung auf E9a wird das Gehalt im mD aber attraktiver. Gleichzeitig wird die Laufbahn des gD weniger attraktiv.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

  • Also wir merken es, daß das Interesse steigt, nachdem nicht mehr E 6 sondern E9a ausgeschrieben ist.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Zur Ausgangsfrage: Überprüfungsaufträge habe ich von meiner Mittelbehörde noch nicht.

    Die Probleme, die wir mit der Nachwuchsgewinnung im mD JETZT haben, hängen auch mit dem Gehalt zusammen, dass die Angestellten JETZT verdienen. Mit der Anhebung auf E9a wird das Gehalt im mD aber attraktiver. Gleichzeitig wird die Laufbahn des gD weniger attraktiv.

    Kann ich so nicht bestätigen. Mir sind hier nach der BAG-Entscheidung bereits geplante Besetzungen für den mD geplatzt, da der Bewerberkreis auf E9a hofft und man sich dann die Anwärterzeit sparen kann. Der errechnete Nettounterschied zwischen mD-Einstiegsbesoldung/PKV und E9a/GKV war da nicht interessant genug.

    Für mich ist die BAG-Entscheidung finanzpolitischer Selbstmord (eben, weil es zwangsläufig auf die Beamten durchschlagen muss) und möglicherweise der Beginn/Versuch der Abschaffung des Berufsbeamtentums - wer will zu diesen Konditionen schon noch Beamter werden.

    Ich überspitze bewusst und bitte um Nachsicht, aber lese ich das richtig: "Wir müssen die bisherige Bezahlung beibehalten, der Steuerzahler kann sich mehr nicht leisten und dann geht's uns allen wenigstens gleich schlecht"? (Ich unterstelle, da was missverstanden zu haben. Hoffentlich.)

    Zumal: Für Angestellte und Jungbeamte bis zu gewissen Besoldungsstufen gibt's doch jetzt schon bessere Konditionen im öffentlichen Dienst - außerhalb der Justiz. Dafür hat es das BAG/einzelne Landes-VGHs nicht gebraucht. Wenn anderer öffentlicher Dienst das kann, muss die zwangsläufig Justiz mitziehen, oder sie trägt die Konsequenzen.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • "Ich überspitze bewusst und bitte um Nachsicht, aber lese ich das richtig: "Wir müssen die bisherige Bezahlung beibehalten, der Steuerzahler kann sich mehr nicht leisten und dann geht's uns allen wenigstens gleich schlecht"? (Ich unterstelle, da was missverstanden zu haben. Hoffentlich.)"

    Keinesfalls war das so gemeint - die Tragweite der Entscheidung hat selbstverständlich Einfluss auf das Beamtengefüge (finanziell und personell) und muss Korrekturen, die dem Staatssäckel weh tun werden, nach sich ziehen. Nicht heute oder morgen, aber in den nächsten Jahren.....

  • Verwaltung hatte bei uns bei entsprechendem Zuschnitt bisher die Möglichkeit der E 8, während die "einfache" Geschäftsstelle über E 6 nicht hinauskommen konnte. Jetzt hat mal die Verwaltungsseite das Nachsehen, weshalb es schon kreative GL gibt, die ihnen 50,1 % Rechtsprechungsgeschäftsstelle zuschneiden. Grundbuch sollte schon wegen des Präsentats und weiterer UdG-Tätigkeiten prädestiniert sein (wird hier nicht in Zweifel gezogen).

    Was ist eine Rechtsprechungsgeschäftsstelle?

  • So wurde in diesem Zusammenhang die "normale" Gerichtsgeschäftsstelle bezeichnet in Abgrenzung zu der, die nur Verwaltungsaufgaben hat.

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  • Auch wenn Breamter einen unzulässigen Vergleich zwischen Angestellten- und Beamtengehältern sieht, kann ich da nur formal Recht geben.

    Im Ergebnis wird eben doch verglichen und da passt der Abstand nicht zwischen einem jungen Rechtspfleger in A9 als Entscheider mit entsprechender Verantwortung und Haftungsrisiko und dem ausführenden Angestellten auf der Geschäftsstelle.

    Auf die systemischen Unterschiede zwischen Angstelltenvergütung und Beamtenalimentation möchte ich da nicht näher eingehen. Es kann durchaus außerhalb pekuniärer Betrachtung weitere Vorteile von Angestellten gegenüber Beamten geben, z. B. dass sie - entsprechende Stelle vorausgesetzt- gleich an ihre Wunschbehörde gehen können und nicht erst wie Beamte gelegentlich in die Pampa versetzt werden, um sich dann über Versetzungsanträge an ihre Wunschbehörden hinzudienen. Teilweise haben die Angestellten hier auch weniger Wochenstunden arbeiten müssen als Beamte (inzwischen arbeiten Sie aber 6 min. mehr). Streikrecht etc. - aber da will ich jetzt nicht das große Fass aufmachen.

  • Wir haben hier auch gerade vor Ort Justizsekretäranwärter, die vorher Angestellte waren. Denen hat man wegen guter Leistungen nahegelegt, doch den "Aufstieg" zum Justizfachwirt zu machen, damit sie weiterkommen. Nun ja...

  • Das JM NRW hat wohl einen Erlass dazu erlassen, der aber noch nicht bei mir gelandet ist.

    Demnach wird das umgesetzt.

    Und der schlechter bezahlte Beamte wird wohl die Aufgaben übernehmen müssen, wenn der Beschäftigte mit der kürzeren Arbeitszeit schon zuhause ist..

  • Also ich bin schon lange Angestellter und ich möchte gerne Rechtspfleger werden. Als Angestellte ist alles getaktet und es wird die ganze Arbeit ausgerechnet,wieviel man für was braucht und so weiter. Die große Freiheit ist Fehlanzeige.

    Ich sehe den Rechtspfleger als großes Plus. Zumal auch die Rechtspfleger Homeoffice und Telearbeit machen können und auch eine offenere Arbeitszeit haben, als die Angestellten. Das bringt mit Familie eine ungemeine Freiheit mit sich, die man als Angestellte nicht hat.

    Als Angestellte ist bei den meisten Ämtern in E6 bzw E8 Schluß und die Weiterbildungsmöglichkeit als Fachwirt wird auch nicht jedem gewährt. Ganz zu schweigen von den Verträgen bei den Angestellten (Stichwort Kettenbefristung)

  • Als Angestellte ist alles getaktet und es wird die ganze Arbeit ausgerechnet,wieviel man für was braucht und so weiter. Die große Freiheit ist Fehlanzeige.

    Ich sehe den Rechtspfleger als großes Plus.

    die zeitliche Berechnung des Pensum erfolgt für den rechtspfleger nach dem gleichen Prinzip wie für den mittleren Dienst

  • Zumal auch die Rechtspfleger Homeoffice und Telearbeit machen können und auch eine offenere Arbeitszeit haben, als die Angestellten. Das bringt mit Familie eine ungemeine Freiheit mit sich, die man als Angestellte nicht hat.

    das geht bei uns im mittleren Dienst genau so

    Der wirkliche Unterschied ist doch die sachlich unabhängige Entscheidung

  • Als Angestellte ist alles getaktet und es wird die ganze Arbeit ausgerechnet, wieviel man für was braucht und so weiter. Die große Freiheit ist Fehlanzeige. Ich sehe den Rechtspfleger als großes Plus. Zumal auch die Rechtspfleger Homeoffice und Telearbeit machen können und auch eine offenere Arbeitszeit haben, als die Angestellten. Das bringt mit Familie eine ungemeine Freiheit mit sich, die man als Angestellte nicht hat.

    Den Zusammenhang musst du mal erklären.

    Üblicherweise gilt eine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte gleichermaßen. Zumindest in den Behörden, in denen ich bisher gearbeitet habe, gab es diesbezüglich keinerlei Unterschiede.

    In BaWü musst du als Beamter nur länger arbeiten.

    Zitat

    Als Angestellte ist bei den meisten Ämtern in E6 bzw E8 Schluß und die Weiterbildungsmöglichkeit als Fachwirt wird auch nicht jedem gewährt. Ganz zu schweigen von den Verträgen bei den Angestellten (Stichwort Kettenbefristung)

    Soweit bisher bekannt, will BaWü das Urteil ebenfalls umsetzen.

    Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • Was die Befristung angeht gibt es in BaWü ein Entfristungsprogramm, so dass man - entsprechende Leistung vorausgesetzt - üblicherweise nach 3 Jahren einen unbefristeten Vertrag bekommt.

    Solche Aussagen zeigen eigentlich ganz gut auf, warum wir ein Nachwuchsproblem haben.

    Gnädigerweise darf man nach 3 Jahren auf einen unbefristeten Vertrag hoffen.

    Wenn man dann vergleichweise in § 14 TzBfG schaut, in dem als gesetzlicher Regelfall zwei Jahre als Höchstfrist normiert wird, wird einem klar, warum die Leute nicht gerade zum öffentlichen Dient strömen.

  • Als Angestellte ist alles getaktet und es wird die ganze Arbeit ausgerechnet, wieviel man für was braucht und so weiter. Die große Freiheit ist Fehlanzeige. Ich sehe den Rechtspfleger als großes Plus. Zumal auch die Rechtspfleger Homeoffice und Telearbeit machen können und auch eine offenere Arbeitszeit haben, als die Angestellten. Das bringt mit Familie eine ungemeine Freiheit mit sich, die man als Angestellte nicht hat.

    Den Zusammenhang musst du mal erklären.

    Üblicherweise gilt eine Dienstvereinbarung bzgl. der Arbeitszeiten für Angestellte und Beamte gleichermaßen. Zumindest in den Behörden, in denen ich bisher gearbeitet habe, gab es diesbezüglich keinerlei Unterschiede.

    In BaWü musst du als Beamter nur länger arbeiten.

    Tatsächlich ist das in vielen Gerichten anders. Da gibt es Vertrauensarbeitszeit für den gehobenen Dienst und Gleitzeit für alle anderen. Wobei sich Vertrauensarbeitszeit in der bisherigen Ausprägung sicherlich verändern würde.

    Btw.: Welchen Erfolg habt ihr mit befristeten Arbeitsverträgen? Und bist du sicher, dass das drei Jahre sind? Hier wird - m. E. ganz richtig - nichts mehr befristet ausgeschrieben.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

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