Höhergruppierung E9

  • Dafür hat NRW 3 duale Informatikstudenten eingestellt, die fangen mit A10 an. Ok, auch viel Zuwenig, aber offensichtlich sind wir Rechtspfleger nicht mehr die Spitze des Beamtentums, das haben im 21. Jahrhundert die Nerds übernommen.

  • [...]

    Nachtrag 2:
    Mal in Zahlen ausgedrückt:
    A9 (Erfahrungsstufe 2) - 2.923,21 € brutto (Laut Tabelle ohne Zuschläge etc)
    E9a - 3.051,16 € brutto (Stufe 1, ohne Zuschläge)

    Kleine Anmerkung dazu: Bei Beamten das Bruttoentgeld zu vergleichen hink ein wenig, da wir deutlich weniger Abzüge haben als die Angestellten.

    In Baden-Württemberg wurde glücklicherweise der mD im vergangenen Jahr nunmehr ja auf Eingangsamt A8 angehoben (bis A 10+Z) und die Rechtspfleger nach A10. Ist auch nicht der große Wurf, da nach oben hin nichts weiter gemacht wurde. Mit Blick auf den mittleren Dienst aber deutlich besser als in anderen Ländern.

    Die Verwaltungen haben es aber nun extremst schwer noch geeignete Beschäftstigte zu finden, die bereit sind auch nur kleine überobligatorische Aufgaben zu übernehmen "Wozu? Es bekommen doch alle das gleich".

  • Kleine Anmerkung dazu: Bei Beamten das Bruttoentgeld zu vergleichen hink ein wenig, da wir deutlich weniger Abzüge haben als die Angestellten.

    Das sehe ich auch so.

    In dem Vergleich in #56 wird außerdem die Strukturzulage (heißt bei uns Stellenzulage, ist aber wohl im Ergebnis dasselbe) nicht berücksichtigt.

    Ein mir bekannter Fall für die fehlende Vergleichbarkeit von Bruttogehältern Angestellte vs. Beamte: Verbeamtung in A13 aus Angestelltenverhältnis in EG15. Der Unterschied beim Brutto hat den Kollegen nicht gejuckt, das Netto hat er gerne genommen. Ich meine, wir hatten irgendwann vorher auch mal festgestellt, dass ich in A12 (hohe Erfahrungsstufe) netto und davon noch die PKV abgezogen plusminus dasselbe hatte wie er netto als Angestellter. :huh:

    Für den hier diskutierten Vergleich EG9a vs. A9 müsste man im Grunde mal eine Gegenüberstellung machen, in der die Gehaltsentwicklung ausgehend von einem identischen Einstellungstermin für einen Geschäftsstellenmitarbeiter und einen Rechtspfleger verglichen wird. Da gelten schließlich auch ganz unterschiedliche Voraussetzungen für die Erfahrungsstufen. Beim Rechtspfleger wäre außerdem zu berücksichtigen, dass ein dauerhafter Verbleib in A9 das worst-case-Szenario wäre. Ab A10 und mehr nimmt der Abstand zu, während der Geschäftsstellenmitarbeiter in EG9a verbleibt.

  • Da Hessen nicht zur TdL gehört: :2gruebel: Was sagen denn die hessischen Gewerkschaftsvertreter?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

    Einmal editiert, zuletzt von FED (7. Juli 2023 um 07:37)

  • So befindet sich die beabsichtigte Eingruppierung von vielen Angestellten in eine höhere Entgeltgruppe auf der Zielgeraden. Weitere Schritte werden folgen“, führte Justizminister Roman Poseck aus.

    Huch. Das wäre mal erfreulich.

    Ich habe nicht mit den Kollegen der StA gesprochen, aber die Bezirkspersonalräte einzelner hessischer Fachgerichtsbarkeiten haben sich wohl ans HMdJ gewandt und die Staatssekretärin prüft aktuell wohl.

    Fragt sich jetzt, ob die bevorstehenden Wahlen sie wohlwollend stimmen oder ob die Steuergelder gespart werden sollen… :/

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Zitat von StA Mitarbeiter wo auch ein hohes Tier des Tvöd Hessens ist. Kann das einer bestätigen?


    Das mit E9a steht felsenfest fest,

    ich habe die interne Anleitung für die Verwaltungen bekommen,

    es gibt nämlich 1000 versch. Fälle,

    nach 8 Seiten hab ich aufgegeben weiter zu lesen, die interne Anleitung für die Verwaltungen bekommen,

    es gibt nämlich 1000 versch. Fälle,

    nach 8 Seiten hab ich aufgegeben weiter zu lesen,,

    es gibt nämlich 1000 versch. Fälle,

    nach 8 Seiten hab ich aufgegeben weiter zu lesen

  • [...]

    Nachtrag 2:
    Mal in Zahlen ausgedrückt:
    A9 (Erfahrungsstufe 2) - 2.923,21 € brutto (Laut Tabelle ohne Zuschläge etc)
    E9a - 3.051,16 € brutto (Stufe 1, ohne Zuschläge)

    Kleine Anmerkung dazu: Bei Beamten das Bruttoentgeld zu vergleichen hink ein wenig, da wir deutlich weniger Abzüge haben als die Angestellten.

    Stimmt, daher hab ich das auch dazu geschrieben dass ich hier gerade plakativ Äpfel mit Birnen vergleiche :)

  • Es soll angeblich einen neuen Erlass geben, nach welchem sich auch in Hessen was in Sachen EG9A tut/getan haben werden soll (lies: Rückwirkung). Das habe ich aber alles nur über die Gerüchteküche und es ist nichts zitierfähiges dabei.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

  • Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

    wir haben aber die sachliche Unabhängigkeit, die die anderen nicht haben

  • Die Frage ist aber, ob alleine die sachliche Unabhängigkeit es rechtfertigt, die Besoldung von Rechtspflegern gegenüber anderen Laufbahnen des gD herauszuheben. Hier würde das an die ausgeübte Tätigkeit anknüpfen, aber nicht an die Zugangsvoraussetzungen. Ein höheres Eingangsamt als A9 gibt es nach meiner Kenntnis nur in Bereichen, in denen ein Bachelorabschluss vor der Anwärterzeit vorhanden sein muss und danach noch die Tätigkeit als Anwärter erfolgt (zum Beispiel gD bei der Berufsfeuerwehr).

    Eine Heraushebung wegen der Tätigkeit bzw. der sachlichen Unabhängigkeit könnte evtl. über eine "Rechtspflegezulage" abgebildet werden. Würde natürlich wieder neue Fragen schaffen: was ist, wenn jemand ganz oder teilweise Verwaltungstätigkeiten ausübt?

  • Die sachliche Unabhängigkeit ist hier eher die Begründung, weshalb wir noch Dienstpostenbündelung A9 bis A13 haben.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Kannst du das für A9 - A13 im Zusammenhang mit der sachlichen Unabhängigkeit vielleicht näher erläutern? Verstehe ich gerade nicht...

    Hier sind angeblich die Verwaltungssachen bei der Höhergruppierung nach E9 ausgenommen, während nach dem Beförderungskonzept mittlerer Dienst die Bewährung auch in Verwaltungssachen für die Beamten die Eintrittskarte für A9 ist...

  • Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

    Ich weiß nicht wie es in anderen Bundesländern ist, aber was ich hier mitbekomme ist einfach, dass bei Kommunen und Verwaltung die Beförderung viel schneller geht.

    Ich sehe es in meinem direkten Umfeld im Bekanntenkreis: Wir haben beide im selben Jahr Abi gemacht, gleichzeitig studiert. Meine Bekannte Public Management, ich Rechtspflege. Beide Anwärter, verbeamtet, sie ist in der Verwaltung, ich glaube bei einem RP, und ich war in der Justiz. Wir haben beide mit A9 angefangen. Mit 30 bekommt sie nun bald A13 (!). Ich wäre nicht einmal bei A11.

    Ist bei einer größeren Kommune hier in der Gegend übrigens auch so. Mit Anfang 30 A12 oder schon A13. Klar, das ist dort eher Endstation. Aber dort hat man ca. 30 Jahre länger was davon als in der Justiz. Dass einem in dem Vergleich die sachliche Unabhängigkeit (und die damit einhergehende Verantwortung) lieber ist, dafür bedarf es schon eines großen Maßes an Idealismus.

    Oder, um aus Goethes "Faust", Teil I, Zeile 2667 zu zitieren: "Nein!"

  • Falls es irgendwann so weit kommen sollte mit Einstiegsgehalt A10 oder A11 beim Rpfl. (woran ich grade noch nicht so wirklich glaube ^^ ), wird das wahrscheinlich gekoppelt sein an die anderen Beamten in gehobenen Dienst?

    Also Laufbahnen wie Verwaltung oder Finanzen? Bzw. sonst wird da der nächste Aufschrei kommen, die haben ja auch ein 3-jähriges duales Studium absolviert.

    Das ist eine politische Frage, die man so wahrscheinlich nicht beantworten kann. Verschiedene Eingangsämter gibt es in den Laufbahngruppen der verschiedenen Laufbahnfachrichtungen schon jetzt, quer durch die Republik. Der gehobene technische Dienst startet bspw. in nahezu allen Ländern bei A 10. Der m. D. der Finanzämter ist m. E. überall bei A 7 usw.

    Arbeit dehnt sich in genau dem Maß aus, wie Zeit für ihre Erledigung zur Verfügung steht.

    Einmal editiert, zuletzt von moep (14. Juli 2023 um 09:48)

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