Tätigkeiten Rechtspfleger am Landgericht

  • Hallo, ich fange dieses Jahr im September mein Rechtspflegestudium in Schwetzingen an. Habe meine Zusage vor einigen Wochen erhalten. Ich weiß das Rechtspfleger beim Amtsgericht und bei der StA arbeiten. Beim AG ist es ja je Abteilungsabhängig. Aber zum Landgericht hab ich keine Information gefunden über die Tätigkeiten. Ich könnte mir nach dem Studium vorstellen, beim Landgericht zu arbeiten, weil es die übergeordnete Behörde ist.

    Was sind die Tätigkeiten eines Rechtspflegers beim LG ? Ich kann mir darunter nichts vorstellen. Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand der beim LG tätig ist/war von seinem Erfahrungen und Täigkeiten berichten könnte ?

  • Beim LG hast du viele der Abteilungen nicht, die es beim AG gibt - freiwillige Gerichtsbarkeit (Nachlass, Betreuung) ist kaum da bzw wenn nur als 2. Instanz. Wie Rona schon sagt macht man hauptsächlich die Festsetzung von Kosten und Verwaltungstätigkeiten. Du könntest noch Bezirksrevisor werden, aber direkt nach dem Studium eher unwahrscheinlich.

    Habe zumindest aus NRW auch nicht so wahnsinnig viel Positives vom LG gehört, weil es viel Kosten ist und momentan auch echt viel Arbeit ist. Wenn man Kostenrecht mag macht es bestimmt Spaß ☺️

    Im Studium selber wirst du vom LG auch nicht so viel hören, in NRW gibt es die Praxisphasen auch nur beim AG und der StA. Ob das in deinem Bundesland so ist weiß ich nicht.

  • Verwaltungsaufgaben sind keine Rechtspflegertätigkeit.

    Es bleiben somit nur Kostensachen und selbst diese werden meist nicht in der Eigenschaft als Rechtspfleger bearbeitet.

    Überhaupt scheint mir eine gewisse Fehlvorstellung vom Beruf des Rechtspflegers vorzuherrschen. Für einen Rechtspfleger gibt es keine "übergeordnete Behörde", sondern allenfalls ein Beschwerdegericht (LG oder OLG), wenn gegen eine Sachentscheidung Beschwerde eingelegt wird. Hier scheint mir Beamtendasein und Rechtspflegertätigkeit in einen Topf geworfen zu sein.

  • Es bleiben somit nur Kostensachen und selbst diese werden meist nicht in der Eigenschaft als Rechtspfleger bearbeitet.

    🤔 Kostenfestsetzungen erfolgen durchaus ganz überwiegend als Rechtspfleger, egal ob in Zivilsachen oder Strafsachen.

    Ausnahme: Festsetzung von PKH-Vergütung oder der eines Pflichtverteidigers

  • Wobei die Kostenerhebung in ganz Deutschland von den Beamten des mittleren Dienstes vorgenommen werden dürfte. In Bayern kenn ich nix gegenteiliges. Auch für die Beschwerden im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Und die Kosten in Strafsachen erhebt ohnehin die Sta bzw. das AG in Jugendsachen.

    Also bleiben wohl effektiv nur Kostenfestsetzung und qualifizierte Vollstreckungsklauseln.

  • lol arbeiten bei einer "übergeordneten" Behörde, äh ich würde doch dann gleich mal das OLG anstreben, oder den BGH, eine Bewerbung an das Bundesarbeitsgericht, das Bundespatentgericht, das Bundessozialgericht, oder das Bundesverfassungsgericht wäre auch nicht schlecht, Äh wie wäre es mit dem Bundesjustizmisterium ? Hautsache "übergeordnet".......

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  • lol arbeiten bei einer "übergeordneten" Behörde, äh ich würde doch dann gleich mal das OLG anstreben, oder den BGH, eine Bewerbung an das Bundesarbeitsgericht, das Bundespatentgericht, das Bundessozialgericht, oder das Bundesverfassungsgericht wäre auch nicht schlecht, Äh wie wäre es mit dem Bundesjustizmisterium ? Hautsac

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  • Wobei die Kostenerhebung in ganz Deutschland von den Beamten des mittleren Dienstes vorgenommen werden dürfte.

    Nein. Oder jedenfalls nicht in allen Abteilungen.

    Im Übrigen setze ich meine Pflichtverteidigervergütungen nicht als Rechtspfleger fest, sondern als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle.

    Für Rechtspfleger gibt es viele anspruchsvolle Aufgaben am Amtsgericht. Das wird jeder Studierende im Zweifel noch vor dem ersten Praxisabschnitt bemerken. Verwaltungsaufgaben sind notwendig, und ein paar davon sehe ich lieber beim Rechtspfleger als bei einem Verwaltungsbeamten angesiedelt (weil die Personalverantwortung bei dem in den besten Händen liegt, der die Aufgaben von Rechtspflegern und UdG in ihrer Quantität und Qualität einschätzen kann, statt vom Grünen Tisch die Pebb§y-Pensen - sachwidrig - zum Maßstab zu machen).

    Gerade in der Probezeit halte ich das Landgericht für den falschen Einsatzort für Rechtspfleger, weil sie dort ihre Verwendungsbreite nicht beweisen können.

  • Mögliche landgerichtliche Tätigkeiten:

    Kosten Straf (Festsetzung UdG als auch, seltener, RPfl sowie zusätzlich anfallende (seltene) Entscheidungen als RPfl, z. B. RNF)

    Kosten Strafvollstreckung und Strafvollzug (Festsetzung UdG als auch, seltener, RPfl)

    Antrags- und RMaufnahme nach StVollzG

    Antragsaufnahme einstw. Vfg. in Zivil (und ein paar andere, noch seltenere Anträge)

    RM-Aufnahme in Strafsachen (Revision)

    Verwaltungstätigkeiten aller Art als weisungsunterworfener Beamter, je nach LG damit auch Führungsaufsicht (diese wird aber nicht an jedem LG von einem RPfl bearbeitet)

    Kosten Zivil (Festsetzung zum Großteil als RPfl, selten UdG)

    Andere, noch mögliche Entscheidungen in Zivil (wie am AG, also z. B. § 727 ZPO, Auslandssachen, etc.)

    Anwärterbetreuung (mehrere Gruppen pro Jahr)

    Bezirksrevisor

    3 Mal editiert, zuletzt von Impi85 (16. August 2023 um 11:11) aus folgendem Grund: Ergänzung

  • Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter fällt mir noch ein.

  • ...und was das alles bedeutet, erschließt sich noch nicht einmal nach Abschluss der Rechtspflegerausbildung, die sich in der Hauptsache auf die durchaus anspruchsvollen Tätigkeiten als unabhängiger Rechtspfleger bei einem Amtsgericht konzentriert. Von daher, einen Schritt nach dem anderen und erstmal die Ausbildung absolvieren. Viel Glück dabei, der Rest ergibt sich.

  • Gerichtsvollzieherprüfungsbeamter fällt mir noch ein.

    Das macht bei uns der BeZi bzw. Rechtspfleger beim Amtsgericht.

    Nur bei Präsidialamtsgerichten . Bei kleineren Amtsgerichten macht es der Prüfungsbeamte beim LG für alle untergeordneten Amtsgerichte.

    Der Prüfungsbeamte ist gleichzeitig Bezirksrevisor für Gerichtsvollzieherkosten, aber den Bezirksrevisor gibt es extra noch. Das schliesst ja nicht aus das beide Tätigkeiten, wenn es das Pensum zulässt, von einer Person gemacht wird.

    Alles Gute im Leben ist entweder illegal, unmoralisch oder macht dick. (Murphys Gesetz)

  • Auch das ist wieder abhängig vom Bundesland...

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

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