Hallo zusammen.
Bin auf folgendes Problem gestoßen:
Im Rahmen der Beratungshilfe war ein Rechtsanwalt im Jahre 2015 in einer größeren Zahl von Verfahren tätig. Sein Vergütungsanspruch wäre also mit Jahresende 2018 verjährt.
Ich habe -nachdem die drei Jahre alten Akten aus dem Archiv ausgegraben wurden- jetzt den Stapel Vergütungsanträge mit dem Eingangsstempel 02.Januar 2018 auf den Tisch bekommen.
Anscheinend eine klare Sache. Der 31.12.2018 ist kein gesetzlicher Feiertag. Der Vergütungsanspruch ist verjährt.
Aber: der Anwalt erklärt glaubhaft, dass er die Anträge Silvester, Montag , 31.12.2018, in den Briefkasten geworfen habe.
In dem Nachtbriefkasten gibt es nur eine Trennklappe. Alles, was über dieser Klappe lag, wurde mit 02.01.2019 gestempelt. Eine technische Differenzierung war und ist nicht möglich.
Ich muss dem Anwalt glauben; etwas anderes kann ich nicht beweisen.
Ist dieses Problem schon mal aufgetreten?
Wie lässt sich das Problem beheben?
Viele Grüße
buntschuh