Hund am Arbeitsplatz

  • Ausnahme: Blindenführhunde und ähnliche tierische Begleiter, soweit der Hund entsprechend ausgebildet ist und bei Dir entsprechender Bedarf besteht. Mit einen normalen Hund wirst Du da keine Chancen haben.

    Mit freundlichen Grüßen

    AndreasH

  • Es gibt ja Studien, aus denen hervorgeht, dass Beschäftigte, die ihren Hund zur Arbeit mitnehmen durften, ein merklich geringeres Stresslevel aufwiesen als jene, denen dies nicht erlaubt war. Und ein Hund im Büro kann sich positiv auf die Zufriedenheit und Motivation aller Mitarbeiter auswirken. Ich verstehe nicht, warum die Justiz in Bayern es nicht wenigstens ausprobiert.

  • Mit den Hunden ist es so: Die einen finden es gut, die anderen doof.

    Daher würde ich es im Zweifel nicht erlauben. (Ebenso wie Hamster, Pferde, Katzen usw.)

    Sein Hobby mag jeder in der Freizeit ausüben.

    Ob es da vereinzelte Regelungen gibt, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Und ein Hund im Büro kann sich positiv auf die Zufriedenheit und Motivation aller Mitarbeiter auswirken.

    Es mag aber auch Kolleg*innen geben, die ganz generell Angst vor Hunden haben oder sich in deren Gegenwart zumindest nicht wohl fühlen. Ich glaube kaum, dass die durch anwesende Hunde entspannter werden.

    Und wenn man Hunde gestattet, was wäre mit anderen Tieren?

    Katzen? Goldfische? Wellensittiche? Hamster? Ratten? Schlangen? Vogelspinnen?

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich verstehe gar nicht, wie man überhaupt auf Idee kommen kann, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen! :confused:

    "Der arme ist sonst so allein zu Hause!" zählt schonmal nicht, das muss jeder bei der Anschaffung bedenken. Die Senkung des Stresslevels bei dem Hundebesitzer kann locker aufgerechnet werden gegen die Erhöhung des Stresslevels, die der Hund bei KollegInnen und Publikum erzeugt. Hinzu kommt der erhöhte Aufwand für das Reinigungspersonal. Der (hoffentlich selten notwendige) Einsatz von Sprengstoffspürhunden wäre angesichts der Kontamination durch Hunde auch obsolet.

    Ganz nebenbei sei gefragt, wo die Grenze der Hundegröße liegt. Während die meisten für einen Chihuahua noch Verständnis zeigten, wäre eine Deutsche Dogge wahrscheinlich ein No-Go.

    Und nein, ich habe keinen Hund. 8)

  • Wir haben einen Kollegen und eine Kollegin, die seit circa einem Jahr jeweils ihren Hund mit im Büro haben.

    Zuvor wurden die Mitarbeiter durch die Geschäftsleitung gefragt, ob es da Bedenken gibt. Es kann ja sein, dass jemand Angst vor Hunden hat oder eine Allergie. Es gab keine Einwendungen. Daher wurde es den Beiden gestattet, mit der Maßgabe, dass die Genehmigung stets, auch ohne Angabe von Gründen, widerrufen werden kann. Ohne Angabe von Gründen, weil ja vermieden werden soll, dass jemand zum Sündenbock wird.

    Außerdem hatten die Beiden ein "Bewerbungsschreiben" ihres Hundes abgegeben, dass mit der Umfrage verteilt wurde. In dem war ein Foto. eine Beschreibung des Hundes und die Gründe, warum sie gern mit ihrem Herrchen, ihrem Frauchen mit auf Arbeit gehen wollen. Das kam gut an.

    Bisher gab es da keine Probleme. Die Hunde sind erstaunlich ruhig, selten dass man überhaupt ein Wuff hört. Auch bei Besuchern / Parteiverkehr gab es bisher keine Probleme.

    Das einzige Problem ist eher, das Tier vor zuviel Zuneigung der Kolleginnen und Kollegen zu schützen. Knuddelalarm. Aber auch das haben die Besitzer gut im Griff.

    Also einfach mal beantragen. Vielleicht funktioniert die bei uns gehandhabte Verfahrensweise ja auch bei Dir.

    Edit: DenNachweis einer ensprechenden Ausbildung kann man sicher zur Voraussetzung machen. Das ist nicht zuletzt auch für das Tier wichtig.

    pareo, non servio (Diener bin ich, nicht Sklave)

    Einmal editiert, zuletzt von Hallunke (10. März 2023 um 09:00)

  • Ich hab gehört, dass das OLG (ich bin in Bayern) verboten hat, dass einen Hund mit auf die Arbeit nimmt.


    Gibts da Ausnahmen?
    In einer Abteilung ohne Parteiverkehr wäre das so toll ;(

    Also für mein OLG hier wüsste ich nichts.

    Wir hatten hier am Amtsgericht vor einiger Zeit auch die Frage, ob es möglich ist, einen Hund mit auf die Arbeit zu bringen. Schlussendlich haben wir hier am Amtsgericht dann auch eine Liste erstellt, welche durch Besitzer und Hund erfüllt sein müssen. Die Verwaltung hat der anfragenden Richterin dann auch das Mitbringen ihres Hundes erlaubt, allerdings mit dem Vorbehalt, dass diese Genehmigung jederzeit widerruflich ist. Nachdem der Hund super gut erzogen ist und noch nie einen Ton von sich gegeben hat, hatten wir damit bisher noch keine Probleme.

  • Ich verstehe gar nicht, wie man überhaupt auf Idee kommen kann, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen! :confused:

    Ich verstehe gar nicht, warum man es pauschal ablehnen muss. Auch bei einem Goldfisch sollte das nicht unbedingt zwingend sein. Derartiges Vorgehen [in allen Bereichen] macht die Justiz als Arbeitgeber nicht unbedingt interessanter.

    Sicherlich sind einige Dinge (möglicher Publikumsverkehr, Phobien und Allergien bei den Kollegen) zu beachten. Aber ich habe bereits mehrere wirklich gut erzogene Bürohunde erlebt und meines Erachtens überwiegen die Vorteile für den Einzelnen und das Betriebsklima das bisschen mehr an Überlegung und Organisation.

    Bundesverband Bürohund
    Hunde im Büro zum Vorteil von: Unternehmen, Mitarbeitern und Hunden
    www.bv-buerohund.de

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Ich verstehe gar nicht, wie man überhaupt auf Idee kommen kann, seinen Hund mit zur Arbeit zu nehmen! :confused:

    "Der arme ist sonst so allein zu Hause!" zählt schonmal nicht, das muss jeder bei der Anschaffung bedenken. Die Senkung des Stresslevels bei dem Hundebesitzer kann locker aufgerechnet werden gegen die Erhöhung des Stresslevels, die der Hund bei KollegInnen und Publikum erzeugt. Hinzu kommt der erhöhte Aufwand für das Reinigungspersonal. Der (hoffentlich selten notwendige) Einsatz von Sprengstoffspürhunden wäre angesichts der Kontamination durch Hunde auch obsolet.

    Ganz nebenbei sei gefragt, wo die Grenze der Hundegröße liegt. Während die meisten für einen Chihuahua noch Verständnis zeigten, wäre eine Deutsche Dogge wahrscheinlich ein No-Go.

    Und nein, ich habe keinen Hund. 8)

    Nicht böse gemeint, aber das merkt man ...

    Häufig sind es gerade kleine Chihuahuas die deutlich schwieriger sind als andere Hunde.

    Warum Bombenspürhunde das Gericht nicht mehr durchsuchen könnten, erscheint mir auch fraglich.


    Hier gibt es dazu keine Regelung, es gab aber Unmut über inoffizielle Verfahrensweisen und Ungleichbehandlung.

    Mir ist im Umkreis eine Justizbehörde bekannt, die das sehr gut regelt und alle Mitarbeiter sind total happy.

    Es gibt diverse Pflichten, z.B. Nachweis von Versicherungen, jederzeitige Widerrufbarkeit etc, es funktioniert aber.

    Ob das jetzt neumodischer Quatsch ist oder nicht, soll jeder für sich selbst entscheiden.

    Wie aber schon richtig festgestellt: Glückliche Mitarbeiter = gute Nachwuchsbewinnungsmöglichkeiten.

    M.M.n. sind die Probleme tatsächlich sooo gering, dass sie bei guter Herangehensweise vernachlässigbar sein sollten, wenn man es denn angehen will.

    Stichwort Allergie zum Beispiel. Die Haare sind auch von meinem Hund zuhause ein Problem, die evtl. an meiner Kleidung sind.

    Und wenn jemand Angst hat, dann lässt Wuffi sich halt kurz im Nebenzimmer die Wampe kraulen nebst Leckerliverköstigung.

    Die Justiz hätte hier gut die Möglichkeit sich mit einem 0-Kostenaufwand stark zu präsentieren... Sie tut sich aber schwer.

    Oftmals wird es halt verneint, ohne auch nur ansatzweise eine rechtliche Grundlage zu nennen.

    Klar, wahrscheinlich über Hausrecht regelbar, aber warum so kompliziert?

    Finde die Vorgehensweisen von Hallunke und puqepi super durchdacht

    Das sage ich, als (ehemaliger) Hundebesitzer

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • Ohne mich jetzt zu den Vor- und Nachteilen zu positionieren:

    Ich glaube, ganz so einfach und kostenneutral wie Intrepid meint, geht es wohl nicht.

    Bei uns im Haus findet gerade diese ASA Arbeitssicherheitsprüfung für die Unfallversicherung statt und die sind teilweise schon lächerlich streng (Stichwort: Regelmäßige Tritt- und Leiterinspektion :rolleyes: ).

    Ich könnte mir vorstellen, dass Bürohunde bei so einer Sicherheitsbegehung zu Problemen führen könnten und man irgendwelche Risikoanalysen usw. braucht (z.B. Wie ist das (abstrakte) Risiko eines Hundebisses zu beurteilen? Mit welchen Konzepten werden Allergiker geschützt? usw.).

    Daher könnte ich verstehen, dass manche Verwaltungen da zögerlich sind, einen Hund zuzulassen.

  • In Sachsen ist es verboten. Das Verbot ist in Nr. 36 der VwV Dienstordnung geregelt. Ähnliche Vorschriften dürfte es sicher auch in anderen Bundesländern geben.

    Therapie- oder Begleithunde fallen nicht hierunter - die habe ich auch schon in Dienstgebäuden gesehen.

  • Ohne mich jetzt zu den Vor- und Nachteilen zu positionieren:

    Ich glaube, ganz so einfach und kostenneutral wie Intrepid meint, geht es wohl nicht.

    Und nicht zu vergessen, dass auch das "Verwalten" der Hunde - also Regeln aufstellen, mit dem Personalrat und ggf. der Belegschaft abstimmen, Anträge und Nachweise prüfen, Genehmigungen erteilen und ggf. wieder entziehen, Vermitteln bei Unstimmigkeiten... - Arbeitszeit der Verwaltung und damit Geld kostet.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • In Sachsen ist es verboten. Das Verbot ist in Nr. 36 der VwV Dienstordnung geregelt. Ähnliche Vorschriften dürfte es sicher auch in anderen Bundesländern geben.

    Therapie- oder Begleithunde fallen nicht hierunter - die habe ich auch schon in Dienstgebäuden geseh

    Geltungsbereich

    a)Diese VwV Dienstordnung gilt für die Behörden des Freistaates Sachsen und alle sonstigen Einrichtungen, die der Dienstaufsicht des Freistaates Sachsen unterstehen, mit Ausnahme der Landtagsverwaltung, des Rechnungshofes, des Sächsischen Datenschutzbeauftragten sowie der Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsbehörden.

    Ich will hoffen, dass es Verweisungsvorschriften gibt ...

    "Jemand hat mir mal gesagt, die Zeit würde uns wie ein Raubtier ein Leben lang verfolgen. Ich möchte viel lieber glauben, dass die Zeit unser Gefährte ist, der uns auf unserer Reise begleitet und uns daran erinnert jeden Moment zu genießen, denn er wird nicht wiederkommen."

    Hier geht Ihre Spende nicht unter. Rette mit, wer kann.

    -Die Seenotretter, DGzRS-

  • In Sachsen ist es verboten. Das Verbot ist in Nr. 36 der VwV Dienstordnung geregelt. Ähnliche Vorschriften dürfte es sicher auch in anderen Bundesländern geben.

    Interessant. Eine vergleichbare Vorschrift kenne ich für BW nicht.

    Soweit mir bekannt, obliegt es dem jeweiligen Dienstvorstand im Rahmen des Hausrechts, Hunde zuzulassen oder zu verbieten.

    In solchen Diskussionen sind Pauschalargumente wie hier teilweise vorgebracht wenig zielführend. Wie immer gibt es Vor- und Nachteile, und was überwiegt hängt meist vom Einzelfall ab.

    Insofern sind "Umfragen" zu dem Thema auch vergleichsweise sinnfrei, denn mit dem Argument "aber die dürfen doch auch" wird man hier nicht weiterkommen.

    "Der arme ist sonst so allein zu Hause!" zählt schonmal nicht, das muss jeder bei der Anschaffung bedenken.

    Und was ist, wenn der Hund bisher vom selbständigen / in Rente befindlichen Ehegatten gehütet wurde und dieser unerwartet stirbt?

    Wie gesagt, mit Prinzipienreiterei kommt man hier nicht weiter.

    Sehr wichtig finde ich auch den bereits angeführten Gedanken, dass die Justiz durchaus was dafür tun muss, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Die (unter Berücksichtigung einiger Grundregeln erteilte) Erlaubnis, seinen Hund mit zur Arbeit bringen zu dürfen, könnte ein Baustein hierfür sein. Das Bürohunde gut fürs Betriebsklima sind, dürfte unbestritten sein.

    Es stand alles in Büchern, die Alten lebten noch
    Wir haben nicht gelesen, nicht gesprochen, weggeschaut, uns verkrochen ...
    No!

  • "Der arme ist sonst so allein zu Hause!" zählt schonmal nicht, das muss jeder bei der Anschaffung bedenken.

    Und was ist, wenn der Hund bisher vom selbständigen / in Rente befindlichen Ehegatten gehütet wurde und dieser unerwartet stirbt?

    Wie gesagt, mit Prinzipienreiterei kommt man hier nicht weiter.

    Sehr wichtig finde ich auch den bereits angeführten Gedanken, dass die Justiz durchaus was dafür tun muss, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Die (unter Berücksichtigung einiger Grundregeln erteilte) Erlaubnis, seinen Hund mit zur Arbeit bringen zu dürfen, könnte ein Baustein hierfür sein. Das Bürohunde gut fürs Betriebsklima sind, dürfte unbestritten sein.

    ... und was ist, wenn morgen ein Komet die Erde trifft? :/

    Ich nehme übrigens meinen Arbeitgeber als sehr angenehm wahr, weil hier keiner seine Haustiere mit ins Büro bringt. Bürohunde würden das Betriebsklima wahrscheinlich empfindlich stören. Und nun?

    Bislang ist auch noch niemand aus der ProBüroHundeFraktion auf die maximale Größe der Hunde eingegangen.

  • Oha eine Diskussion, wo es wohl keine Gemeinsamkeiten geben wird. So wie ich das derzeit sehe ein Teil niemals, ein Teil eventuell, ein Teil auf ejden Fall. Ich denke mal das sollte in dem jeweiligen Gericht unter den Mitarbeitern besprochen werden und dann eine glasklare Regelung geben.

  • Das Thema kam bei uns vor ca. 1 Jahr auch mal wieder auf, weil sowohl seitens der Richter als auch der Rpfl beim Präsi entsprechend nachgefragt wurde. Er hat das mit den üblichen Argumenten (Allergien, Angst vor Hunden, erhöhter Reinigungsaufwand) abgelehnt. Es wird natürlich auch nicht geschaut, ob man mit entsprechenden Regelungen einen (großen) Teil der Befürchtungen entkräften kann, sondern lehnt das direkt, quasi aus Prinzip, ab. Der Umstand, dass man mit sowas sehr vielen Mitarbeitern - m. E. der deutlichen Mehrheit - eine echt große Freude bereiten könnte, spielt dabei natürlich keine Rolle, weil von vornherein nur die möglichen Probleme gesehen werden. Ob diese Probleme tatsächlich auftreten, wenn Hunde erlaubt wären, ist egal. Gerade bei sowas wäre ein "Wir probieren das mal aus" echt nicht verkehrt, aber so tickt die Justiz halt nicht ;)

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